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Europäische Kommission: Natura 2000 - Gebietsmanagement. Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 2000.

Zusammenfassung:
Artikel 6 der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung der für das Netz Natura 2000 ausgewiesenen Gebiete. Mit dem Ziele der Integration der Umweltdimension werden darin die verschiedenen durchzuführenden Aufgaben so dargelegt, daß die Naturschutzinteressen der Gebiete gewahrt bleiben.

Bezüglich der Bedeutung des Artikels wurden sowohl von den Mitgliedstaaten als auch den betreffenden Einrichtungen zahlreiche Fragen gestellt. Auf den ersten Blick scheinen seine Bestimmungen eher weit gefaßt und nicht näher definiert zu sein. Eine eingehende Betrachtung in Verbindung mit den anderen Artikeln der Richtlinie erleichtert jedoch sein Verständnis und seine Umsetzung. Dennoch sollte Artikel 6 nicht herausgelöst betrachtet werden. Ergeben sich aus seiner Umsetzung spezielle Anforderungen, ist insbesondere auf Artikel 8 zu verweisen, der für einige der Maßnahmen, die dem Erreichen der Ziele der Richtlinie dienen, eine finanzielle Beteiligung vorsieht.
PDF: Natura_2000_Management.pdf (778.061 Bytes)
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