Logo EUCC
Deutsch English
<< | Überblick | >>

Schubert, H., Selig, U., Sagert, S., Schories, D., Grunewald, R.. Strategien zur Sanierung von Küstengewässern - welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Umsetzung der EU-WRRL?. 2004 - Workshopbericht vom 16/17.11.2004 an der Universität Rostock, Institut für Biowissenschaften.

Zusammenfassung:
Mit der Direktive vom 23.10.2000 hat das europäische Parlament die Europäische Wasserrahmenrichtlinie beschlossen und damit für alle EU-Mitgliedsstaaten zu einer verbindlichen Rechtsgrundlage erklärt. Ziel der EU-WRRL ist es, einen „guten ökologischen Zustand“ für alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bis zum Jahr 2015 zu erreichen.

In der jetzigen Etappe bei der Umsetzung der EU-WRRL werden bis 2006 die Erarbeitung von Klassifizierungsansätzen und die Erstellung von Monitoringprogrammen realisiert. Innerhalb von drei weiteren Jahren (Ende 2009) sollen die Maßnahmepläne für die Erreichung des „guten ökologischen Zustandes“ vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass bis Ende 2006 alle Wasserkörper entsprechend der EU-WRRL bewertet werden müssen und dass innerhalb von drei weiteren Jahren sowohl die Degradationsursachen als auch die Sanierungskonzepte zu erarbeiten sind. Während aus limnischen Standgewässern schon zahlreiche Erfahrungen zu Sanierungstechnologien vorliegen (u.a. BMBF-Verbundprojekt „Maßnahmen zur Beseitigung nutzungseinschränkender Qualitätseigenschaften stehender Gewässer“ von 1993-1998), gibt es keine vergleichbaren Forschungsvorhaben aus dem Bereich der deutschen Ostseeküste. Vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Rahmens zur Umsetzung der nächsten Etappe der EU-WRRL ist es notwendig, die bisherigen Erfahrungen zur Sanierung zu bündeln und dringend erforderlichen Forschungsbedarf aufzuzeigen.
PDF: WRRL_Kuestengewaesser.pdf (718.772 Bytes)
(Seite in 0,00 Sekunden erzeugt.)